Nachrichten // Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaft Wismar, 27. März 2009
In der Bürgerschaft am 26.03.2009 stellten sich die SPD- und
CDU-Fraktion fast geschlossen gegen den Antrag der Linksfraktion, ein
existenzsicherndes Einkommen im Beschluss zum Bundesprogramm
„Kommunal-Kombi“ in unserer Stadt festzuschreiben. Für 100 Wismarer
Langzeitarbeitslose sollen nach der Vorlage der Bürgermeisterin im
Rahmen des Förderprogramms der Bundesregierung für bis zu 3 Jahre
gemeinwohlorientierte, zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
In der Begründung der Bürgermeisterin ist die Orientierung von 1000 €
Brutto im Monat für die Arbeitnehmer bei 30 Stunden Arbeitswoche als
angestrebte 'Regelleistung' benannt. Diese Höhe resultiert aus den
Förderhöhen von Bund und Land und bestimmt letztendlich den
Kommunalanteil von 250 € für über 50-jährige und 350 € für unter
50-Jährige Langzeitarbeitslose.
Frau Gustke aus der SPD-Fraktion (evtl. mit dem in der Vorlage benannten
externen Dienstleister beruflich verquickt ?) ist nun der Auffassung,
dass hier nicht die tarifliche Bezahlung wie im Gastgewerbe, bei den
Friseuren oder im Wachgewerbe unterhöhlt werden darf.
Dagegen stellen wir fest, diese zusätzlichen Arbeitsplätze sind weder
vom Anforderungsprofil noch von den individuellen Voraussetzungen
der künftigen Arbeitnehmer bekannt, auf keinen Fall ist eine Tätigkeit
als Friseur oder im Wachgewerbe vorgesehen, sondern gemeinnützig und
gemeinwohlorientiert.
Die CDU sieht in diesem Ergänzungsantrag gar eine Festschreibung eines
Mindestlohnes mittels Beschlusses in der Kommune. Die Art, wie Herr
Wenzel diese Position vorgetragen hat, ließ erkennen, dass so eine
Festschreibung aus ihrer Sicht dem Untergang des Abendlandes gleichkäme.
Uns scheint, dass die Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen mit
diesem Programm nur Arbeitslose im Niedriglohnsektor beschäftigen wollen
und der künftige externe Träger verspricht sich scheinbar über diesen
Weg einige zusätzliche Einnahmen.
CDU und SPD sollen den Bürgern unserer Stadt deutlich erklären, wofür
sie im Sommer zur Wahl antreten. Mit diesem Beschluss zeigen sie
anschaulich, dass nicht der Mensch und das Bürgerwohl im Vordergrund
stehen, sondern Ideologie und Eigennutz.
Uwe Boldt
Mitglied der Linksfraktion in der Bürgerschaft
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Richtlinien für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi (Veröffentlicht im
Bundesanzeiger Nr. 242 vom 29. Dezember 2007 (S. 8413)
Flyer Bundesprogramm Kommunal-Kombi (Broschüre des
BUNDESVERWALTUNGSAMTES Referat I A 2 – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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