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Nachrichten // Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaft Wismar, 27. März 2009

Wismarer „Kommunal-Kombi“ nur zum Hungerlohn?!

Fraktionen von SPD und CDU in der Bürgerschaft der Hansestadt stellen sich gegen existenzsicherndes Einkommen beim „Kommunal-Kombi“

In der Bürgerschaft am 26.03.2009 stellten sich die SPD- und CDU-Fraktion fast geschlossen gegen den Antrag der Linksfraktion, ein existenzsicherndes Einkommen im Beschluss zum Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ in unserer Stadt festzuschreiben. Für 100 Wismarer Langzeitarbeitslose sollen nach der Vorlage der Bürgermeisterin im Rahmen des Förderprogramms der Bundesregierung für bis zu 3 Jahre gemeinwohlorientierte, zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

In der Begründung der Bürgermeisterin ist die Orientierung von 1000 € Brutto im Monat für die Arbeitnehmer bei 30 Stunden Arbeitswoche als angestrebte 'Regelleistung' benannt. Diese Höhe resultiert aus den Förderhöhen von Bund und Land und bestimmt letztendlich den Kommunalanteil von 250 € für über 50-jährige und 350 € für unter 50-Jährige Langzeitarbeitslose.

Frau Gustke aus der SPD-Fraktion (evtl. mit dem in der Vorlage benannten externen Dienstleister beruflich verquickt ?) ist nun der Auffassung, dass hier nicht die tarifliche Bezahlung wie im Gastgewerbe, bei den Friseuren oder im Wachgewerbe unterhöhlt werden darf.

Dagegen stellen wir fest, diese zusätzlichen Arbeitsplätze sind weder vom Anforderungsprofil noch von den individuellen Voraussetzungen  der künftigen Arbeitnehmer bekannt, auf keinen Fall ist eine Tätigkeit als Friseur oder im Wachgewerbe vorgesehen, sondern gemeinnützig und gemeinwohlorientiert.

 Die CDU sieht in diesem Ergänzungsantrag gar eine Festschreibung eines Mindestlohnes mittels Beschlusses in der Kommune. Die Art, wie Herr Wenzel diese Position vorgetragen hat, ließ erkennen, dass so eine Festschreibung aus ihrer Sicht dem Untergang des Abendlandes gleichkäme.

Uns scheint, dass die Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen mit diesem Programm nur Arbeitslose im Niedriglohnsektor beschäftigen wollen und der künftige externe Träger verspricht sich scheinbar über diesen Weg einige zusätzliche Einnahmen.

CDU und SPD sollen den Bürgern unserer Stadt deutlich erklären, wofür sie im Sommer zur Wahl antreten. Mit diesem Beschluss zeigen sie anschaulich, dass nicht der Mensch und das Bürgerwohl im Vordergrund stehen, sondern Ideologie und Eigennutz.
 
Uwe Boldt
Mitglied der Linksfraktion in der Bürgerschaft

 

 

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Mehr Infos:

Richtlinien für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi (Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 242 vom 29. Dezember 2007 (S. 8413)

Flyer Bundesprogramm Kommunal-Kombi (Broschüre des BUNDESVERWALTUNGSAMTES Referat I A 2 – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit –


 

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