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10.04.2010
Ostseezeitung/LOKAL/GVM
Heinze gibt nicht auf: Klage vor Schweriner Gericht eingereicht
Michael Heinze klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beschluss,
seine Direktwahl zum Bürgermeister für ungültig zu erklären.
Schönberg (OZ) - Michael Heinze (Die Linke) gibt
sich nicht zufrieden mit dem Mehrheitsbeschluss von sechs
Stadtvertretern der CDU, der Liberalen Wählergemeinschaft und der
Wählergruppe „Schönberg mit Verantwortung“, nach dem seine Wiederwahl
zum Bürgermeister in Schönberg am 7. Juni vergangenen Jahres nicht
anerkannt wird. Der 53-Jährige erhebt nun Klage vor dem
Verwaltungsgericht Schwerin mit der Forderung, den Beschluss vom 11.
März zur „Feststellung der Ungültigkeit der Wahl“ wieder aufzuheben.
Vier parteilose Mitglieder der Fraktion „Die Linke“ wurden an dem Tag
überstimmt.
Wie beurteilt Heinze seine Aussichten vor dem Verwaltungsgericht? „Wenn
man keine Chance auf Erfolg hat, klagt man auch nicht“, antwortete
gestern der Schönberger, der von 2004 bis 2009 als ehrenamtlicher
Bürgermeister in seiner Heimatstadt arbeitete. Sieht er große Chancen?
„Ja, wir sehen große Chancen“, sagt Heinze, als dessen
Prozessbevollmächtigter der Schweriner Rechtsanwalt Ingolf Schneidewind
tätig ist.
In der Begründung des Beschlusses, die nach dem 11. März an Heinze
geschickt wurde, heißt es, aufgrund einer herausgehobenen Stellung als
Offizier der Grenztruppen der DDR habe er sich in besonderer Weise mit
den Zielen der SED identifiziert. Aus Unterlagen des Bundesarchivs
hätten sich konkrete Maßnahmen erkennen lassen, die sich gegen einen
Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte richten würden, der
lautet: „Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen,
zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“ Darüber hinaus habe
Heinze seine Verbundenheit mit den Zielen der SED durch eine
Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für
Staatssicherheit verdeutlicht. Daher könne „nicht davon ausgegangen
werden, dass Sie jederzeit die Gewähr dafür bieten, für die
freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen. Insofern war die
Ungültigkeit der Wahl festzustellen.“
In der Begründung der Klage heißt es dagegen, die kritisierte Tätigkeit
als Offizier der Grenztruppen der DDR, die mehr als 20 Jahre
zurückliege, sei nicht geeignet, Michael Heinze heute vorhalten zu
wollen, er sei als Bürgermeister nicht tragbar, obwohl er bereits fünf
Jahre erfolgreich und von den Wählern mit großer Mehrheit bestätigt in
dieser Funktion für die Stadt tätig gewesen sei. In der mehrheitlich
beschlossenen Entscheidung gegen Michael Heinze sei keine
Auseinandersetzung mit der jahrelangen ehrenamtlichen Tätigkeit zu
finden, obwohl die „Bewährung des Klägers über mehrere Jahre“ einen
wichtigen Aspekt darstelle, auf den sich eine sachgerechte Abwägungs-
und Prognoseentscheidung beziehen müsste. Zudem habe Heinze zur DDR-Zeit
weder Personen bespitzelt noch als ein Inoffizieller Mitarbeiter
relevante Informationen über Dritte an die Stasi weitergeleitet. Ein
weiteres Argument gegen die Gültigkeit des Beschlusses seien erhebliche
formelle Fehler im Wahlprüfungsverfahren. Eine Auskunft des
Verwaltungsgerichts zu einem möglichen Verhandlungstermin war gestern
nicht zu erhalten.
JÜRGEN LENZ

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Michael Heinze ist zuversichtlich, dass der
Beschluss zur Ungültigkeit seiner Wahl einer juristischen
Überprüfung nicht standhält.
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