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10.04.2010 Ostseezeitung/LOKAL/GVM

Heinze gibt nicht auf: Klage vor Schweriner Gericht eingereicht

Michael Heinze klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beschluss, seine Direktwahl zum Bürgermeister für ungültig zu erklären.

 

Schönberg (OZ) - Michael Heinze (Die Linke) gibt sich nicht zufrieden mit dem Mehrheitsbeschluss von sechs Stadtvertretern der CDU, der Liberalen Wählergemeinschaft und der Wählergruppe „Schönberg mit Verantwortung“, nach dem seine Wiederwahl zum Bürgermeister in Schönberg am 7. Juni vergangenen Jahres nicht anerkannt wird. Der 53-Jährige erhebt nun Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin mit der Forderung, den Beschluss vom 11. März zur „Feststellung der Ungültigkeit der Wahl“ wieder aufzuheben. Vier parteilose Mitglieder der Fraktion „Die Linke“ wurden an dem Tag überstimmt.

Wie beurteilt Heinze seine Aussichten vor dem Verwaltungsgericht? „Wenn man keine Chance auf Erfolg hat, klagt man auch nicht“, antwortete gestern der Schönberger, der von 2004 bis 2009 als ehrenamtlicher Bürgermeister in seiner Heimatstadt arbeitete. Sieht er große Chancen? „Ja, wir sehen große Chancen“, sagt Heinze, als dessen Prozessbevollmächtigter der Schweriner Rechtsanwalt Ingolf Schneidewind tätig ist.

In der Begründung des Beschlusses, die nach dem 11. März an Heinze geschickt wurde, heißt es, aufgrund einer herausgehobenen Stellung als Offizier der Grenztruppen der DDR habe er sich in besonderer Weise mit den Zielen der SED identifiziert. Aus Unterlagen des Bundesarchivs hätten sich konkrete Maßnahmen erkennen lassen, die sich gegen einen Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte richten würden, der lautet: „Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“ Darüber hinaus habe Heinze seine Verbundenheit mit den Zielen der SED durch eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit verdeutlicht. Daher könne „nicht davon ausgegangen werden, dass Sie jederzeit die Gewähr dafür bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen. Insofern war die Ungültigkeit der Wahl festzustellen.“

In der Begründung der Klage heißt es dagegen, die kritisierte Tätigkeit als Offizier der Grenztruppen der DDR, die mehr als 20 Jahre zurückliege, sei nicht geeignet, Michael Heinze heute vorhalten zu wollen, er sei als Bürgermeister nicht tragbar, obwohl er bereits fünf Jahre erfolgreich und von den Wählern mit großer Mehrheit bestätigt in dieser Funktion für die Stadt tätig gewesen sei. In der mehrheitlich beschlossenen Entscheidung gegen Michael Heinze sei keine Auseinandersetzung mit der jahrelangen ehrenamtlichen Tätigkeit zu finden, obwohl die „Bewährung des Klägers über mehrere Jahre“ einen wichtigen Aspekt darstelle, auf den sich eine sachgerechte Abwägungs- und Prognoseentscheidung beziehen müsste. Zudem habe Heinze zur DDR-Zeit weder Personen bespitzelt noch als ein Inoffizieller Mitarbeiter relevante Informationen über Dritte an die Stasi weitergeleitet. Ein weiteres Argument gegen die Gültigkeit des Beschlusses seien erhebliche formelle Fehler im Wahlprüfungsverfahren. Eine Auskunft des Verwaltungsgerichts zu einem möglichen Verhandlungstermin war gestern nicht zu erhalten.

JÜRGEN LENZ

 

oz

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Michael Heinze ist zuversichtlich, dass der Beschluss zur Ungültigkeit seiner Wahl einer juristischen Überprüfung nicht standhält.

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